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Bauer und die Grundrechte

Für Fritz Bauer spielten die Menschenrechte und das Grundgesetz eine zentrale Rolle, nicht nur in seiner juristischen Arbeit. In diesem Raum wollen wir beispielhaft einige Grundrechte vorstellen, mit denen sich Bauer inhaltlich auseinandersetzte oder von denen er selbst Gebrauch machte.

Menschenrechte und Grundrechte

Menschenrechte:

Als Menschenrechte werden Rechte eines jeden Menschen bezeichnet, die seiner Existenz inhärent sind. Das heißt, jeder Mensch hat diese Rechte, weil er ein Mensch ist. Sie gelten also für alle Menschen, unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrer Sprache, ihrer politischen Weltanschauung oder ihrer Religion. Diese Rechte sind weiter unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar. Das bedeutet, dass ein Mensch sie niemals verlieren kann, auch dann nicht, wenn er eine schwere Straftat begeht.

Die Menschenrechte gelten international und sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen festgeschrieben. Eine Liste deiner Menschenrechte findest du hier.

Beispiele für Menschenrechte sind neben den bereits aufgeführten die Unschuldsvermutung (Art. 11), die festlegt, dass eine Person so lange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt ist. Ebenso das Recht auf Erholung und Freizeit (Art. 24), welches eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub festlegt.

Menschenrechte

Artikel 1 - Freiheit, Gleichheit, Solidarität
(1) Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.

Grundrechte:

Als Grundrecht bezeichnet man ein Recht, welches die Bürger*innen eines Staates gegenüber diesem besitzen. Diese Rechte sollten die Bürger*innen ursprünglich vor staatlicher Willkür schützen, heute regeln sie aber auch die Beziehungen der Bürger*innen untereinander. Die Grundrechte, die ein Staat seinen Bürger*innen zugesteht, sind in der Verfassung festgeschrieben und gelten nur im jeweiligen Staat. Anders als die Menschenrechte gelten sie nicht universell. In Deutschland sind die Grundrechte im Grundgesetz festgehalten. Eine Liste deiner Grundrechte findest du hier.

Die Grundrechte lassen sich in der Bundesrepublik Deutschland in vier Kategorien aufteilen; Freiheitsrechte, Gleichheitsrechte, Unverletzlichkeitsrechte und Verfahrensrechte. Freiheitsrechte bestimmen, welche Freiheiten eine Person hat. Gleichheitsrechte garantieren die Gleichbehandlung von Personen durch den Staat, aber auch durch andere Personen. Unverletzlichkeitsrechte verbieten dem Staat in bestimmten Situationen einzugreifen, und Verfahrensrechte garantieren ein faires und nach den Grundsätzen des Rechtsstaats ausgerichtetes Gerichtsverfahren.

Gesetze, die von der Bundesregierung erlassen werden, können die Grundrechte in bestimmter Weise einschränken, dürfen sie aber niemals aufheben.

Beispiele für Grundrechte, die jede und jeder Bürger*in in Deutschland hat, sind neben den bereits aufgeführten Rechten auch das Recht, sich ohne staatliche Genehmigung zu versammeln (Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG) oder das Recht, sich frei auf dem Gebiet der Bundesrepublik zu bewegen (Recht auf Freizügigkeit, Art. 11 GG).

Grundgesetz

Artikel 1 
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. 
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. 

Grundrechtsartikel

Zwei sich berührende Hände
01
Die Würde des Menschen
Der obszöne Figaro auf Fritz Bauers Schreibtisch
02
Kunst- und Wissenschaftsfreiheit
Menschen mit verschenkten Armen für Gleicheit
03
Gleichheit vor Gericht
Symbole der verschiedenen Religionen für Religionsfreiheit
04
Religionsfreiheit
Flüchtlingsboot neben der Seenotrettung
05
Asylrecht

Zur Bedeutung der Menschenrechte für Fritz Bauer

In seiner letzten großen Schrift spricht Fritz Bauer von der Suche nach dem „wahren“ und „richtigen“ Recht, auf der wir uns alle befinden und die oft einem Herumirren durch ein Labyrinth gleicht und glich.

In seinen Augen stellt die Geschichte der Menschenrechte keine gradlinige Fortschrittsgeschichte, sondern eine fortwährende Suche nach Recht und Gerechtigkeit mit Höhen und Tiefen dar, die sich durch Widerstand und Ungehorsam auszeichnet.

Im Gegensatz zu idealistischen ideengeschichtlichen Interpretationen sprach er von einem „Kampf um des Menschen Rechte“ und betonte, dass die Menschenrechte den Herrschenden erst mühselig abgerungen werden mussten. Dieser Kampf sei nach wie vor notwendig und ziehe sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der Menschheit.

Für ihn bildeten Widerstand und Menschenrechte stets die zwei Seiten einer Medaille: Ohne Menschenrechte kein Widerstand und ohne Widerstand keine Menschenrechte.

Folgen wir diesem Geschichts- und Rechtsverständnis, dann weitet sich der Horizont und die Menschenrechte erscheinen als das Erbe der gesamten Menschheit, da zu allen Zeiten und an allen Orten Widerstand geleistet wurde.

Fritz Bauer Portrait Büro 1956
Die Menschenrechte wurden im Hirn und Herzen der Menschen geboren und mit ihren Fäusten erkämpft. Deswegen schulden wir dem Widerstand ihre Idee und Wirklichkeit.
Fritz Bauer

Die Spiegel-„Affäre“

Enthaltene Abbildungen: © Der Spiegel

ENTDECKE WEITERE THEMENRÄUME

Glossar

Literaturhinweise:

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/pocket-politik/16436/grund-und-menschenrechte/

https://www.bmj.de/DE/Themen/Menschenrechte/BegriffGeschichte/BegriffGeschichte_node.html

https://www.bundestag.de/gg

https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/was-sind-mr/faq/

https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte

 

Bauer, Fritz (1966): Auf der Suche nach dem Recht. Stuttgart: Franckh’sche Verlagshandlung.

Bauer, Fritz (2018): „Im Kampf um des Menschen Rechte“. In: Foljanty, Lena & Johst, David (Hg.): Fritz Bauer. Kleine Schriften (1921-1961). Bd. 1. Frankfurt am Main & New York: Campus Verlag. S. 446-456.

Nguéma, Isaac (1990): „Perspektiven der Menschenrechte in Afrika. Die Wurzeln einer ständigen Herausforderung“. In: EUGRZ, 17. Jg. Heft 13/14. S. 301-305.

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