Bauers Liste –
Einzelne Verfahren
Ein Schreckensbild
des NS-Unrechts
Neben der Festnahme Adolf Eichmanns, der intensiven Suche nach Hitlers Stellvertreter Martin Bormann und dem KZ-Arzt Josef Mengele und neben dem ganzen Verbrechenskomplex Auschwitz, setzte Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer zahlreiche andere Verfahren in Gang, die das Geschehen während der NS-Zeit beleuchten und Mitverantwortliche zur Rechenschaft ziehen sollten.
Auf „Bauers Liste“ stand eine ganze Reihe von Verfahren, die zusammengenommen das ganze Schreckensbild des NS-Unrechts nachzeichneten – ebenso die Verantwortlichkeit eines Großteils der deutschen Gesellschaft.
Zu den Ermittlungen und Verfahren, die auf Fritz Bauers Liste standen, gehörten unter anderem:
Keine andere Strafverfolgungsbehörde in der Bundesrepublik nahm eine solche Arbeitslast bei der Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen auf sich wie Bauers Behörde ab 1959. Ohne Rücksicht darauf, dass die Verfahren intensive, lang andauernde Recherchearbeit erforderten und dass ein gravierender Personalmangel bestand, nahm der Generalstaatsanwalt die zusätzliche Belastung in Kauf, auch wenn diese „Übernahmefreudigkeit“ von seinen Mitarbeitern verständlicherweise nicht ganz ohne Murren quittiert wurde.
Adolf Eichmann
ein besonderer Fall für Fritz Bauer
Gesamtkomplexe aus
dem historischen Geschehen
Wie im Auschwitz-Verfahren ging es Fritz Bauer in allen Verfahren darum, nicht nur Einzelfälle vor Gericht zu bringen. Der Generalstaatsanwalt, dem die Nürnberger Prozesse ein Vorbild waren, plante gleich mehrere Großverfahren. Er ließ sich nicht davon abschrecken, dass die Listen seiner Behörde bald Tausende von Verdächtigen erfassten. Die erforderlichen Ermittlungen waren, wie er betonte, „ungewöhnlich schwierig“.
„Es wird nötig sein, Gesamtkomplexe aus dem historischen Geschehen herauszuschälen und ihren genauen Ablauf zu klären, z. B. die Vorgänge in den einzelnen KZ, die Vernichtungsaktionen in den einzelnen besetzten Ländern, z. B. Polen, der Ukraine oder den Balkanstaaten, ferner Einzelaktionen wie die Auslöschung von Lidice. Der vielschichtige Täterkreis wird festzustellen sein, wobei nicht nur an die Werkzeuge und Handlanger in den untersten Rängen, sondern auch an die geistigen Urheber gedacht werden muß“, meinte der Generalstaatsanwalt.
Die komplette Mordmaschinerie aus Tätern, Mittätern und Gehilfen sollte in Erscheinung treten. Der Hanauer Oberstaatsanwalt notierte beispielsweise im Januar 1959, Bauer habe ihn mit der Erforschung „des ganzen Komplexes Czenstochau“ beauftragt.
Es ist nahezu unmöglich, die gesamten Ermittlungen und Verfahren, die Dr. Bauer anstieß oder die seiner Behörde übertragen wurden, zu dokumentieren, doch sollen einige der Verfahren, die auf „Bauers Liste“ standen, hier nach und nach zum Thema gemacht und womöglich dadurch weitere Erforschung angeregt werden.
Die Verfahren
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Fritz Bauer, „Mörder unter uns (1958)“, in: Ders., Die Humanität der Rechtsordnung. Ausgewählte Schriften. Hrsg. v. Joachim Pereles und Irmtrud Wojak. Frankfurt am Main, New York: Campus 1998, S. 97-100.
Irmtrud Wojak, Fritz Bauer 1903-1968.
Eine Biographie. München: C.H. Beck 2009.